Arbeitsrecht für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen

Kündigung, Abmahnung, Ärger mit Zeugnis oder Lohn

Eine Kündigung oder ein Konflikt am Arbeitsplatz ist immer eine belastende Erfahrung – rechtlich, beruflich und persönlich. Wenn es zum Streit vor dem Arbeitsgericht kommt, ist es gut, frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen. Ich stehe Ihnen mit klarer Beratung und fundierter Erfahrung zur Seite.

Themen im Überblick

Kündigung. Der Klassiker

Betriebliche Gründe, Krankheit, angebliches Fehlverhalten. Es gibt viele Argumente, die Arbeitgeber anführen, um eine Kündigung zu begründen. Wenn der Arbeitgeber Sie kündigt, ist schnelle und kompetente Beratung besonders wichtig.

Viele Kündigungen sind angreifbar – oft schon wegen einfacher Formfehler. Wichtig: Sie müssen schnell reagieren. Schon wenige Tage nach Zugang der Kündigung können entscheidende Fristen ablaufen. Unser kostenloser Schnell-Check zeigt, ob Sie jetzt handeln müssen. Einfach Kündigung hochladen und innerhalb von 24 Stunden eine Antwort erhalten.

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Abfindung prüfen. So funktioniert’s:

Ihr Arbeitgeber hat die wichtigsten Formvorschriften eingehalten? Auch dann haben Sie häufig gute Chancen, sich gegen Ihre Kündigung zu wehren. In vielen Fällen können Sie Ihren Arbeitsplatz sichern oder eine Abfindung erhalten. Sie entscheiden. Nutzen Sie mein Tool zur kostenlosen Ersteinschätzung!

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FAQ – Die häufigsten Fragen zur Kündigung

Ich habe eine Kündigung erhalten. Welche Fristen muss ich jetzt beachten?

Die Kündigung muss innerhalb von drei Wochen mit einer Klage vor dem Arbeitsgericht angegriffen werden. Diese Frist kann nicht verlängert werden! Unabhängig davon müssen Sie sich innerhalb von drei Tagen bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden.

Wie viel Arbeitslosengeld erhalte ich?

Das Arbeitslosengeld beträgt in der Regel 60 % (mit Kind 67 %) Ihres pauschalierten Nettoentgelts. Ihren individuellen Anspruch können Sie hier vorab berechnen.

Mir wurde mündlich oder per WhatsApp gekündigt, ist die Kündigung wirksam?

Nein. Das Gesetz schreibt ohne Ausnahme vor, dass die Beendigung von Arbeitsverhältnissen immer schriftlich erfolgen muss. Schriftlich bedeutet: Die Kündigung muss auf Papier und mit Original-Unterschrift erfolgen.

Der Arbeitgeber verlangt eine Empfangsbestätigung. Wie soll ich reagieren?

Sofern Ihre Unterschrift lediglich den Erhalt bestätigt, ist dagegen nichts einzuwenden. Gefahr droht, wenn Sie erklären sollen, keine weiteren Ansprüche zu erheben oder auf eine Klage zu verzichten. Unterschreiben Sie solche Vereinbarungen niemals ohne anwaltliche Prüfung.

Kündigung trotz Krankschreibung zulässig?

Ja, eine Krankschreibung schützt leider nicht vor einer Kündigung. Man kann sogar aufgrund der Krankheit selbst gekündigt werden.

Habe ich nach einer Kündigung immer Anspruch auf eine Abfindung?

Nein. Eine Kündigung führt nicht automatisch zu einer Abfindung. Dennoch kann in Verhandlungen häufig die Zahlung einer Abfindung erreicht werden.

Abmahnung. Viele unterschiedliche Reaktionsmöglichkeiten

Eine Abmahnung kann ernsthafte Folgen haben. Ist sie unrechtmäßig, haben wir die Entfernung aus der Personalakte fordern. Dazu beraten wir Sie gerne.

Sie sind mit Ihrem Arbeitszeugnis nicht einverstanden?

Zeugnisse klingen oft wohlwollend, meinen aber manchmal etwas anderes. Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihr Zeugnis versteckte negative Bewertungen enthält, helfen wir Ihnen.

Kosten und Rechtsschutzversicherung

Wir rechnen transparent nach dem RVG ab. Wichtig: Beim Arbeitsgericht trägt in der ersten Instanz jede Seite ihre Anwaltskosten selbst. Eine Rechtsschutzversicherung ist daher oft Gold wert. Beachten Sie jedoch meist die Wartezeit von drei Monaten.

Unsere Schwerpunkte im Arbeitsrecht:

  • Vertretung bei Kündigungsschutzklagen

  • Aushandeln von Abfindungen und Aufhebungsverträgen

  • Durchsetzung offener Lohn- oder Gehaltsansprüche

  • Verfahren bei besonderem Kündigungsschutz

Adresse

Wilhelmshöhe 6
47058 Duisburg

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Erreichbarkeit

Montag – Freitag
9.00 – 18.00 Uhr

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E-Mail

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Telefon

0203-348395-0

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