Arbeitsrecht für Betriebsräte
Rechtliche Sicherheit für Ihre Arbeit im Gremium
Die Arbeit im Betriebsrat ist herausfordernd. Wer sich für die Interessen der Belegschaft engagiert, braucht nicht nur Durchhaltevermögen und kommunikatives Geschick, sondern auch rechtliche Sicherheit. Denn häufig sehen sich Betriebsräte mit komplexen Fragen konfrontiert, bei denen ohne juristische Unterstützung kaum fundierte Entscheidungen möglich sind. Ich berate und vertrete Betriebsräte zu sämtlichen Fragen des Betriebsverfassungsrechts – praxisnah, lösungsorientiert und auf Augenhöhe.
Was können wir für Sie tun?
Tätigkeit als Sachverständiger oder Berater
Betriebsräte können uns als Sachverständigen beauftragen, wenn Sie der Beratung in allgemeinen Angelegenheiten bedürfen (§ 80 Abs. 3 BetrVG) oder wenn es der Beratung im Rahmen einer Betriebsänderung bedarf (§ 111 BetrVG).
Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Beschlussfassung und kümmern uns darum, dass die anfallenden Kosten durch den Arbeitgeber übernommen werden, damit Sie sich voll auf Ihre inhaltliche Arbeit konzentrieren können.
Unterstützung im gerichtlichen Beschlussverfahren
In vielen Fällen lässt sich ein Konflikt mit dem Arbeitgeber nicht allein durch Gespräche lösen. Wenn die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats verletzt werden oder Uneinigkeit über das Verfahren herrscht, kann ein gerichtliches Beschlussverfahren notwendig werden.
Wir vertreten Sie in diesen Verfahren vor den Arbeitsgerichten – mit der gebotenen Entschlossenheit, aber auch mit dem Ziel, tragfähige und rechtssichere Lösungen für den gesamten Betrieb zu ermöglichen.
Begleitung in Einigungsstellenverfahren
Die Einigungsstelle ist ein zentrales Instrument, um betriebliche Mitbestimmung durchzusetzen – insbesondere bei Themen wie Arbeitszeitregelung, Urlaubsgrundsätze oder technischer Überwachung.
Ein solches Verfahren erfordert gründliche Vorbereitung und strategisches Geschick. Wir beraten Sie umfassend und begleiten Sie während des gesamten Verfahrens – von der Einleitung über die Verhandlung bis hin zum finalen Spruch der Einigungsstelle.
Unsere Schwerpunkte im Arbeitsrecht für Betriebsräte:
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Beratung zu Unterrichtungs- und Auskunftsansprüchen
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Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten (§ 87 BetrVG)
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Verhandlung und Ausarbeitung von Betriebsvereinbarungen
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Beteiligung bei personellen Einzelmaßnahmen (§§ 99 ff. BetrVG)
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Durchführung von Zustimmungsersetzungsverfahren
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Anfechtung von Betriebsratswahlen und Einigungsstellesprüchen